Wie heißt „Impressum“ auf Englisch? Gratis-Muster
Impressum, Imprint, Legal Notice/Disclosure, Disclaimer – ja wie denn nun?!
Ihr Unternehmen sitzt in Deutschland und Sie grübeln über die adäquate Übersetzung von „Impressum“ für ihren englischsprachigen Webauftritt? Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle. Weiter unten finden Sie auch einen englischen Muster-Disclaimer-Text zur kostenlosen Verwendung in Ihrem Impressum.
Impressum ist ein Begriff, der schwer ins Englische zu übersetzen ist, besonders für Laien. Das liegt daran, dass es kein treffendes englisches Pendant dazu gibt. Die häufigsten Fehlübersetzungen, die Sie online und offline finden werden, sind „imprint“ und „masthead“. Klar, diese Begriffe existieren grundsätzlich im Englischen. Aber sie haben dort eine andere Bedeutung als es das Impressum im Sinne einer Pflichtangabe auf einer Website im deutschsprachigen Raum hat.
Wie Sie in dieser Google-Suche (eingeschränkt auf englischsprachige Seiten aus den USA) sehen können, wird die Bezeichnung „Imprint“ nicht als Menüpunkt auf englischsprachigen Webseiten aus den USA und aus GB verwendet. Schauen Sie mal genau hin – die wenigen englischsprachigen Webseiten, die einen solchen Menüpunkt „Imprint“ haben, gehören meist Anbietern/Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum. Noch deutlicher wird es bei dieser Google-Suche (eingeschränkt auf englischsprachige Seiten aus Deutschland), dass das „Imprint“ auf einer Website ein ziemlich „denglisches“ Phänomen ist.
Um nun die passende englische Übersetzung/Bezeichnung für Ihr Impressum zu finden, gilt es zunächst einmal zu unterscheiden, ob wir es mit einer Webseite oder mit Printmedien zu tun haben.
Bezeichnung für „Impressum“ auf englischen Webseiten
Betreiber von Webseiten in Deutschland sind laut § 5 des Telemediengesetzes dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über sich anzugeben. Dies wird meist als „Impressum“ bezeichnet. Auch Bücher, Zeitungen und Magazine haben typischerweise ein Impressum. Ähnliches gilt übrigens in Österreich und der Schweiz. In englischsprachigen Ländern gibt es jedoch keine solche Rechtsvorschrift, weshalb dort auch kein einheitlich verwendeter juristischer Fachausdruck dafür existiert.
Wenn Sie nun aber für eine Webseite die Überschrift „Impressum“ ins Englische übersetzen möchten, dann halten Sie sich an einen der folgenden Vorschläge:
- Company Details oder Company Information
- Legal Disclosure oder Legal Disclosures
- Legal Notice
- Legal Notifications
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland oder einem anderen Land, in dem eine Impressumspflicht existiert (z.B. Schweiz oder Österreich)? Dann wäre auch Folgendes passend:
- Impressum – Legal Disclosure
- Impressum – Legal Notice
- Impressum information
Oder Sie bleiben einfach beim Begriff „Impressum“. Jedoch tun Sie gut daran, kurz auf Englisch zu erklären, dass es sich hier um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Angabe handelt – so, wie Sie es in der nachfolgenden Mustervorlage sehen können, die Sie übrigens gerne kostenlos für Ihre eigene Website verwenden dürfen:
Kostenlos: Muster-Impressum und -Disclaimer auf Englisch
Sie dürfen die nachfolgende von uns auf Englisch verfasste Disclaimer- und Datenschutz-Vorlage kopieren, anpassen und kostenlos auf Ihrer Website (auch für kommerzielle Online-Projekte) verwenden. Dabei gibt es lediglich Folgendes zu beachten:
Bitte nennen Sie Language Boutique als Urheber und setzen Sie einen Link zu unserer Website! Beispielsweise so (oder ähnlich):
- Disclaimertext übersetzt von Language-Boutique.de.
- Quelle/Source Language-Boutique.de/Muster-Impressum
- English disclaimer text translated by Language Boutique.
- English diclaimer by Language-Boutique.de
- Disclaimer mit freundlicher Genehmigung von Language-Boutique-Übersetzungen
Englischer Muster-Disclaimer und Datenschutzhinweis für Ihre Website:
The following information (Impressum) is required under German law.
[Ersetzen Sie nachfolgende Listenpunkte mit Ihren Angaben]
- Name des Anbieters
- Anschrift (kein Postfach)
- Schnelle Kontaktmöglichkeit (E-Mail, Telefonnr. oder evtl. Kontaktformular)
- Ggf. Firmenname, Rechtsform und Vertretungsberechtigter
- Bei Eintrag in ein (z.B. Handels-, Vereins-, Genossenschafts-)Register: Registername, Ort, Registernr.
- UStID oder Wirtschafts-Identifikationsnr.
- Bei gesetzlich reglementierten Berufen: Gesetzl. Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, Staat, von dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- Ggf. Aufsichtsbehörde
- Bei journalistischen/redaktionellen Angeboten: Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.)
Online Dispute Resolution website of the EU Commission
In order for consumers and traders to resolve a dispute out-of-court, the European Commission developed the Online Dispute Resolution Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Legal disclaimer
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Data protection
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Google Analytics [sofern zutreffend*]
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How to prevent being tracked by Google Analytics
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[Quelle/Source Language Boutique.de/Muster-Impressum]
Rechtlicher Hinweis/Nutzungsbedingungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir weder in der Lage, noch dazu berechtigt sind, eine Rechtsberatung anzubieten. Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte können auch keine Rechtsberatung ersetzen und eine Verwendung/Einbindung erfolgt deshalb ausschließlich auf eigenes Risiko. Möglicherweise treffen auf Ihre Website/Angebote/Rechtsform zusätzliche oder andere Punkte zu, als in dem hier bereitgestellten Text enthalten. Dies sollte entsprechend in Ihrem individuellen Impressum bzw. Disclaimer berücksichtigt werden – ziehen Sie im Zweifel einen Juristen hierfür zurate. Gerne stehen wir Ihnen dann in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl als Englisch-Übersetzer oder Englisch-Lektor zur Verfügung.
*Der Textabschnitt bezüglich Google Analytics wurde bis vor einiger Zeit in dieser Form größtenteils von Google zur Verfügung gestellt (es wurden lediglich kleine Formulierungen von uns ergänzt). Diesen Text bietet Google mittlerweile jedoch nicht mehr auf seinen Seiten an. In der Annahme, dass die Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in dieser Form noch aktuell sind, verwenden wir ihn jedoch weiterhin auf unseren eigenen Seiten. Wenn Sie diese Einschätzung teilen, fühlen Sie sich frei, auch diesen Abschnitt inklusive unserer Ergänzungen zu kopieren/verwenden.
Die Überschrift „Impressum“ bei Printmedien
Bei der Überschrift „Impressum“ in einer Printpublikation (z. B. Magazin, Zeitschrift, Zeitung) müssen Sie entscheiden, ob Sie eine Veröffentlichungskonvention wählen, die eher dem Deutschen oder eher dem Englischen ähnelt. In englischsprachigen Magazinen und Broschüren enthalten die Informationen, die typischerweise in deutschen Publikationen unter der Überschrift „Impressum“ zu finden sind, oft gar keine Überschrift. Stattdessen finden Sie diese Angaben häufig am Rand einer Seite aufgelistet – ohne besondere Überschrift.
Weil diese Informationen (bezüglich Herausgeber, Grafiker, Bildnachweise) in vielen englischsprachigen Ländern nicht im gleichen Maße engen rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen, werden bei Printpublikation im englischsprachigen Raum oft folgende Überschriften gewählt:
- Publishing Details
- Publication Credits
- Credit Notes
Fazit
Wenn Sie das nächste Mal die Überschrift „Impressum“ übersetzen, sollten Sie zuerst kurz innehalten: Muss der Begriff überhaupt ins Englische übersetzt werden oder könnten Sie die Überschrift einfach weglassen? Wenn Sie sich für eine Übersetzung entscheiden, dann bedenken Sie zuerst den Kontext und wählen dann entsprechend den passenden – und korrekten – englischen Begriff aus.
Lassen Sie sich also von den ganzen Fehlübersetzungen, die Sie online finden, nicht beirren. Die Begriffe „Imprint“ oder „Masthead“ sind nicht was Sie suchen!
Siehe auch diesen Wikipedia Artikel, der sich mit der Frage „Wie übersetzt man ,Impressum‘ ins Englische?“ auseinandersetzt.
Sie benötigen Hilfe bei der Übersetzung oder dem Lektorieren Ihrer englischen Website?
Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich ein kostenloses Angebot für das Übersetzen, Lektorieren oder sprachlich-stilistische Optimieren Ihrer Website auf Englisch. Sprechen Sie uns an!
Kommentar von F. K. |
Lieben Dank, das passende Wort findet man sonst fast nirgendwo.
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Thanks a Million for this lovely article.
Antwort von Liz Naithani
Danke, das freut uns – gerne doch!
Kommentar von Michael Sattler |
Danke für diesen nützlichen Artikel, der mir bei der Übersetzung meiner Seite geholfen hat!
Noch eine Ergänzung:
Bei einer privaten Webseite, in der das Impressum im wesentlichen aus Kontaktinformationen besteht, kann man "Impressum" auch mit "contact (information)" übersetzen. Nach BGH-Urteil vom 20.07.2006 (Az. I ZR 228/03) muss das Impressum nicht zwingend genauso benannt werden, "Kontakt" ist auch zulässig.
Antwort von Liz Naithani
Danke sehr für das Feedback und den nützlichen Hinweis!
Kommentar von Julia BURGstaller |
Vielen Dank für diesen Artikel! Sehr aufschlussreich und brauchbar! :-)
Ich kriege fast immer einen Krampf, wenn ich diese Google-Übersetzungen sehe. Das zeigt das grosse Vertrauen in AI. Zwar ist Deepl mit jedem Tag besser, aber für gute Übersetzungen braucht es noch Menschen! ;-)
Kommentar von Anonym |
Vielen Dank, diese Informationen haben uns beim Erstellen unserer englischsprachigen Website sehr weitergeholfen.
Kommentar von Aztekium.pl |
Wertvolle Informationen.
Sehr guter Artikel!
Kommentar von Marc |
Thank you, this is very helpful!