Beglaubigte Übersetzung Lettisch → Deutsch, Raum Augsburg

Liva Dziedataja, Augsburg: Beglaubigte Übersetzung Lettisch-Deutsch
Liva Dziedataja (Dipl.-Über­set­zerin)
Beglaubigte Übersetzung Lettisch → Deutsch, Raum Augsburg

Sie sind vor Kurzem von Lettland nach Deutschland gezogen und müssen nun dem Ein­woh­ner­mel­de­amt (iedzīvotāju reģistrācijas iestāde) Ihre Geburts­ur­kunde (dzimšanas apliecība) oder Hei­rats­urkunde (laulības apliecība) vorlegen? Oder sind Sie auf Arbeits­suche und möchten Ihre lettische Aus­bil­dung in Deutschland an­er­ken­nen lassen? In diesen und anderen Fällen be­nö­ti­gen Sie eine be­glau­bigte deutsche Über­set­zung Ihrer lettischen Dokumente, damit diese in Deutschland akzeptiert werden – zum Beispiel vom Bürgeramt, von einer Universität, Schule oder von der Arbeitsagentur.

Hierbei helfe ich Ihnen gern weiter: Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin (zvērināta tulkotāja) für Lettisch und Deutsch übertrage ich Ihre Urkunden, Zeugnisse und andere Dokumente gewissenhaft in die deutsche Sprache.

Profitieren Sie von meiner interkulturellen Kompetenz

Ich wurde in Lettland geboren, lebe jedoch seit vielen Jahren in Deutschland und kenne mich mit den Gegebenheiten beider Länder sowie beiden Kulturkreisen bestens aus. Sie können sich sicher sein – Ihre beglaubigte Übersetzung ist bei mir in besten Händen! Selbstverständlich behandle ich Ihre Dokumente mit höchster Vertraulichkeit und stehe Ihnen bei etwaigen Rückfragen zur Verfügung.

Sie wünschen ein Angebot für eine beglaubigte Lettisch-Deutsch-Übersetzung?

Gerne erstelle ich für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dafür benötige ich Folgendes:

  • eine gut lesbare Kopie oder einen Scan der lettischen Urkunde
  • Informationen zum Zweck der Beglaubigung (Welche Behörde/Einrichtung benötigt die Übersetzung?)
  • Angabe des gewünschten Liefertermins

Tipp: Der Übersetzer muss bei der Beglaubigung angeben, ob er das Originaldokument oder eine Kopie gesehen hat. Daher empfehle ich Ihnen, im Zweifelsfall bei der betreffenden Behörde nachzufragen, ob eine Kopie als Vorlage ausreichend wäre.

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Website zuletzt aktualisiert am 20.09.2023 |  Liva Dziedataja: gerichtl­ich er­mäch­tig­te Über­set­ze­rin, Di­plom-Über­set­ze­rin, Englisch & Deutsch → Deutsch-Sprachdienstleisterin aus Raum Augsburg  |  Impressum & Datenschutz  |  Sitemap