Beglaubigte Übersetzung Englisch ↔ Deutsch, Raum Augsburg

Liva Dziedataja, Augsburg: Beglaubigte Übersetzung Englisch-Deutsch
Liva Dziedataja (Dipl.-Über­set­zerin)
Beglaubigte Übersetzung Englisch ↔ Deutsch, Raum Augsburg

Sie müssen dem Einwohner­meldeamt eine beglaubigte deutsche Übersetzung einer Ge­burts­ur­kun­de aus dem Englischen vorlegen? Das Register­gericht hat Ihr Unternehmen auf­ge­for­dert, eine bestätigte englische Übersetzung des Han­dels­regis­ter­auszugs einzureichen? Oder planen Sie ein Aus­lands­stu­dium und möchten Ihr Abi­tur­zeugnis ins Englische übersetzen lassen?

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Deutsch und Englisch helfe ich Ihnen gern, behördliche Hürden bei der Aner­ken­nung fremd­spra­chiger Doku­mente zu über­win­den – ob es nun eine Heirats­urkunde, ein poli­zei­liches Füh­rungs­zeugnis, ein Diplom, ein Zeugnis oder ein sons­tiges Zertifikat ist. Denn Bürger­ämter, Gerichte, Notariate, Univer­sitäten und sons­tige Ein­rich­tun­gen dürfen Urkunden aus dem Ausland nur dann akzeptieren, wenn sie zusammen mit einer beglaubigten bzw. bestätigten Übersetzung vorgelegt werden.

Für den Raum Augsburg – und weit darüber hinaus ...

Gemäß § 189 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt meine Beeidigung im gesamten Bundesgebiet und wird zudem von zahlreichen Einrichtungen in englischsprachigen Ländern anerkannt. Durch meinen Schwur bin ich verpflichtet, Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen in die Zielsprache zu übertragen – dabei behandle ich Ihre Dokumente selbstverständlich stets mit höchster Vertraulichkeit und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen zur Verfügung.

Sie wünschen ein Angebot für eine beglaubigte Englisch-Deutsch-Übersetzung?

Gerne erstelle ich für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dafür benötige ich Folgendes:

  • eine gut lesbare Kopie oder einen Scan des Originaldokuments
  • Angaben zum Zweck der Beglaubigung (Welche Behörde/Einrichtung in welchem Land hat die Übersetzung angefordert?)
  • Angabe des gewünschten Liefertermins

Hinweis: Der Übersetzer muss in seinem Beglaubigungsvermerk angeben, ob er das Originaldokument oder eine Kopie gesehen hat. Einige Behörden bestehen darauf, dass die Übersetzung anhand des Originals angefertigt wird, weshalb ich empfehle, bei der zuständigen Einrichtung nachzufragen, ob eine Kopie als Vorlage ausreicht.

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Website zuletzt aktualisiert am 20.09.2023 |  Liva Dziedataja: gerichtl­ich er­mäch­tig­te Über­set­ze­rin, Di­plom-Über­set­ze­rin, Englisch & Deutsch → Deutsch-Sprachdienstleisterin aus Raum Augsburg  |  Impressum & Datenschutz  |  Sitemap