Beglaubigte Übersetzung Niederländisch ↔ Deutsch im Regierungsbezirk Düsseldorf und bundesweit
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Wenn Sie eine beglaubigte Niederländisch-Übersetzung benötigen, kommt nur ein vereidigter Übersetzer in Frage – je nach Bundesland auch beeidigter, ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer genannt.
Die Vereidigung bzw. Ermächtigung als Übersetzer in einem Bundesland gilt grundsätzlich für ganz Deutschland, sodass ich Ihnen nicht nur im Regierungsbezirk Düsseldorf, sondern im ganzen Bundesgebiet für Ihre beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen ins Niederländische oder aus dem Niederländischen ins Deutsche zur Verfügung stehe.
Als vereidigte Niederländisch-Übersetzerin bin ich gesetzlich nicht nur dazu verpflichtet, alle Unterlagen und Dokumente, die Sie mir anvertrauen, gewissenhaft und treu zu übersetzen, sondern auch sorgsam aufzubewahren und Verschwiegenheit über den Inhalt zu wahren.
Mit meiner Unterschrift und einem Rundstempel bestätige ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der von mir persönlich angefertigten, beglaubigten Übersetzungen für behördliche Zwecke. Das gilt darüber hinaus auch für bereits übersetzte Dokumente, die mir zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden.
Um Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für eine beglaubigte Niederländisch-Übersetzung unterbreiten zu können, benötige ich zunächst lediglich Folgendes:
- Alle zu übersetzenden Texte als PDF-Dateien oder sehr gute Screenshots
- Einzelheiten zum Zweck der beglaubigten Übersetzung
- Ihren gewünschten Liefertermin