Allgemeine Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen
Elizabeth Naithani
Gültig für meine europäischen Auftraggeber // Stand: 19. April 2019
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Frau Elizabeth Naithani (nachfolgend „Sprachdienstleisterin“) und ihren Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
- Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Sprachdienstleisterin dies ausdrücklich anerkannt hat.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Sprachdienstleisterin unterbreitet dem Auftraggeber auf mündliche Aufforderung, schriftliche Anfrage oder Anfrage per E-Mail ein Angebot für die von ihm gewünschte Übersetzung bzw. Leistung. Der verbindliche Vertragsschluss setzt zunächst die Übermittlung des Auftrages per E-Mail oder durch Zusendung eines unterschriebenen Auftrages durch den Auftraggeber voraus. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Sprachdienstleisterin dem Auftraggeber den Inhalt des Auftrages schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung bestätigt hat.
- Die Angebote der Sprachdienstleisterin sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot aufgeführten Preise. Zu den in den Angeboten aufgeführten Netto-Preisen ist die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen.
§ 3 Leistungen und Terminologie
- Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text so in die vereinbarte Zielsprache zu übersetzen, dass er keine Mängel aufweist. Die Sprachdienstleisterin sorgt dafür, dass die Übersetzung grundsätzlich ohne Kürzung, Zusatz oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Dabei behält sich die Sprachdienstleisterin vor, Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen und/oder Korrekturen offensichtlicher Fehler vorzunehmen; auf derartige Korrekturen wird die Sprachdienstleisterin den Kunden hinweisen.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, umfasst die Leistung der Sprachdienstleisterin ausschließlich die Übersetzung eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes in die Zielsprache. Korrekturlesen, die nachträgliche Textgestaltung, Lektorat, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML-/XML-Dokumenten oder sonstige Sprachdienstleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Übersetzungen werden hinsichtlich des Sprachgebrauchs, der Rechtschreibung und der Grammatik gemäß den allgemeinen anerkannten Regeln der vereinbarten Zielsprache ausgeführt. Fachbegriffe und spezielles Vokabular werden mit der gebräuchlichen bzw. üblichen Bedeutung übersetzt. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so ist dieser nur dann zu verwenden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist. In diesem Fall stellt der Auftraggeber Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und Ähnliches) in digitaler editierbarer Form zur Verfügung. Auf Wunsch der Sprachdienstleisterin gewährt der Auftraggeber fachliche Konsultation.
- Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, fachkundige Übersetzer als Subunternehmer einzusetzen. Die Sprachdienstleisterin trägt die Gewähr für die ordnungsgemäße Auswahl des jeweiligen Subunternehmers und die fachgerechte Erfüllung des Auftrages. Insbesondere wird die Sprachdienstleisterin auch einen Subunternehmer zur Verschwiegenheit verpflichten, wie es die Regelungen in § 9 dieser AGB vorsehen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber informiert die Sprachdienstleisterin bei Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Dateiformat, ggf. Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, erhält die Sprachdienstleisterin vor dem Druck eine Druckfahne zur Überprüfung. Die Vorlage der zu übersetzenden Texte bei der Sprachdienstleisterin erfolgt durch den Auftraggeber in der Regel in vereinbarter digitaler editierbarer Form. Das Quellmaterial muss lesbar sein und zu dem von der Sprachdienstleisterin angegebenen Zeitpunkt und in angegebenem Format an die Sprachdienstleisterin übermittelt werden. Änderungen und Ergänzungen des Quellmaterials werden grundsätzlich nach Absprache mit der Sprachdienstleisterin unter Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version der Sprachdienstleisterin übermittelt. Der damit verbundene Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
- Der Auftraggeber stellt der Sprachdienstleisterin Informationen und Unterlagen, die zur Herstellung der Übersetzung erforderlich sind, bei Erteilung des Auftrages zur Verfügung (Fachterminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe, Betalinks, Designlayouts etc.).
- Der Auftraggeber versichert, dass die Übersetzung des Ausgangstextes sowie die
Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt die Sprachdienstleisterin von allen dahin gehenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Abnahme, Rügepflicht, Nachbesserung, Gewährleistungsfrist
- Nach der Fertigstellung der Leistung wird der Text bzw. die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber im gewünschten Format schriftlich oder in Textform zur Verfügung gestellt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung bzw. vereinbarten Leistung keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung bzw. die vereinbarte Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zu rügen.
- Der Auftraggeber hat einen offensichtlichen Mangel schriftlich oder in Textform innerhalb der Frist von 14 Tagen gegenüber der Sprachdienstleisterin anzuzeigen und die Sprachdienstleisterin aufzufordern, den bezeichneten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, gewährt der Auftraggeber der Sprachdienstleisterin eine zweite Nachbesserungsmöglichkeit. Schlägt auch diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des vereinbarten Honorars zu verlangen.
- Versteckte Mängel sind der Sprachdienstleisterin innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 3 dieser AGB.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach der Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Sprachdienstleisterin gemäß § 6 nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend haftet. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Haftung
- Die Haftung der Sprachdienstleisterin richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Sprachdienstleisterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Sprachdienstleisterin im selben Umfang. - Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7 Liefertermine und Verzug
- Soweit die Sprachdienstleisterin einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlichen Termin bezeichnet hat, stellt er keinen verbindlichen oder garantierten Liefertermin dar.
- Kommt die Sprachdienstleisterin mit der vereinbarten Leistung fahrlässig in Verzug und macht der Auftraggeber glaubhaft, dass ihm infolge des Verzuges ein Schaden entstanden ist, kann der Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt 1 % des vereinbarten Honorars für jeden vollendeten Tag der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens 50 % des vereinbarten Honorars. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte
- Soweit durch die Leistung der Sprachdienstleisterin insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen werden, kann der Auftraggeber die Werke in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Leistung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt für den vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen und verwerten. Der Auftraggeber ist im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks berechtigt, die Leistung zu bearbeiten, zu verändern und an Dritte zu übertragen. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur in Abstimmung mit der Sprachdienstleisterin berechtigt, diese als Urheberin des Textes zu benennen. Eine Verwendung der Leistung der Sprachdienstleisterin über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Sprachdienstleisterin.
- Entwickelt die Sprachdienstleisterin während der Tätigkeit für einen Auftraggeber eine spezifische Terminologie-Datenbank oder einen Übersetzungsspeicher („Translation Memory“, TM) oder entwickelt die Sprachdienstleisterin bestehende Datenbanken des Auftraggebers fort, stehen die Urheber- und Nutzungsrechte an den Datenbanken bzw. dem fortentwickelten Teil der Datenbanken abweichend von § 8 Abs. 1 ausschließlich der Sprachdienstleisterin zu. Dies gilt nicht, soweit die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
§ 9 Verschwiegenheit
- Die Sprachdienstleisterin behandelt die Aufträge und die mit den Aufträgen erhaltenen Informationen auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrages streng vertraulich.
- Die Sprachdienstleisterin bietet den Auftraggebern an, gesonderte Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarungen zu schließen.
§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die Sprachdienstleisterin dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach Übermittlung der Übersetzung oder der gemäß § 3 vereinbarten Leistungen in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
- Bei einem Auftragsvolumen über 500,00 € werden mit der Auftragserteilung 50 % des vereinbarten Honorars fällig, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages gilt 10 Abs. 1 dieser AGB.
- Die mit der Übersetzung oder mit der Leistung verbundenen Rechte stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ausschließlich der Sprachdienstleisterin zu.
§ 11 Datenschutzbestimmung
- Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Verantwortliche:
Frau Elizabeth Naithani, Dr.-Franz-Schorn-Str. 37, 53919 Weilerswist
Tel.: +49 221 259 1111 0, E-Mail: en@language-boutique.de - Der Auftraggeber der Sprachdienstleisterin kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die Sprachdienstleisterin eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. die Sprachdienstleisterin erhebt und verwendet personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. die Sprachdienstleisterin erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:
Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.
Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. - Die für die Auftragsabwicklung von der Sprachdienstleisterin erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der Sprachdienstleisterin an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
- Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der Sprachdienstleisterin oder an das zur Lieferung der Sprachdienstleistung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber hat das Recht,
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Sprachdienstleisterin zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Sprachdienstleisterin die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Sprachdienstleisterin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft verlangen über
- die Verarbeitungszwecke,
- die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden,
- die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt worden sind oder werden,
- falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch,
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Sprachdienstleisterin erhoben wurden,
- sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der Sprachdienstleisterin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der Sprachdienstleisterin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die Sprachdienstleisterin die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
- gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der Sprachdienstleisterin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der Sprachdienstleisterin wenden.
- Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
- Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an:
en@language-boutique.de - die Sprachdienstleisterin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. die Sprachdienstleisterin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.