Foto (bearbeitet) © Derek Ramsey; Creative Commons: CC BY-SA 2.5, CC BY-SA 2.0, CC BY-SA 1.0
Englisch-Übersetzungen Bonn
Wie oft ist es schon vorgekommen, dass Sie auf die Schnelle komplexe Dokumente ins Englische übersetzen oder eine Präsentation oder Rede für ein englischsprachiges Publikum vorbereiten mussten? Haben Sie wirklich selber das notwendige Know-how, um hier einen erstklassigen Job zu machen?
Damit sind Sie nicht allein. Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen einen englischen Text zwischen Tür und Angel oder schnell nebenbei schreiben. Die Ergebnisse sind recht bescheiden: vollgestopfte PowerPoints, umständliche Satzkonstrukte, bisweilen ein Überschätzen der eigenen englischen Sprachkompetenz und folglich oftmals zusammenhangloses Satzwerk. Das Ergebnis ist jeweils ein schwaches Endprodukt.
Häufig geschieht es auch, dass Firmen fachfremde Übersetzer beauftragen oder Dienstleister, die nicht in ihre Muttersprache übersetzen. Die Übersetzung mag oberflächlich betrachtet vielleicht korrekt sein, aber fachliche Zusammenhänge bleiben oft im Unklaren, Nuancen gehen verloren („lost in translation“) und der Stil lässt zu wünschen übrig.
Worauf Sie bei der Auswahl eines Übersetzers achten sollten
Daher ist es beim Anheuern eines externen Englisch-Übersetzers wichtig, einen waschechten Native Speaker, einen Muttersprachler mit spezieller Unternehmens- und Branchen-Expertise zu Rate zu ziehen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die richtige Botschaft auf jene klare, präzise und fesselnde Weise dargestellt wird, die das Zielpublikum erwartet.
Bob Kinsella – ein Native Speaker vom Fach
Durch meine langjährige Tätigkeit in der Kommunikations- und Finanzwirtschaft auf internationalem Parkett bin ich ausgewiesener Experte für sämtliche Texte, die beispielsweise Börsen- und Finanzwissen benötigen. Ich weiß aus erster Hand wie Investoren ticken und worauf es sprachlich bei Ihrem Geschäftsbericht ankommt. Zudem habe ich mich darauf spezialisiert, ausschließlich in meine Muttersprache Englisch zu übersetzen. Neben Deutsch sind jedoch auch Spanisch und Portugiesisch Ausgangssprachen, in denen ich zuhause bin.
Sie als Kunde spielen eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einer guten Deutsch-Englisch-Übersetzung, indem Sie mir folgende Informationen bereitstellen:
- Man spricht allgemein von zwei Arten von Übersetzungen:
zur Veröffentlichung bestimmt oder
zu Informationszwecken.
Welche Art Übersetzung benötigen Sie? - US- oder GB-Englisch?
- Wo wird der englische Text erscheinen bzw. um welche Textsorte handelt es sich → z. B. Journalistischer Artikel, Magazin, Marketing-/Werbematerial, PowerPoint-Präsentation, Pressemitteilung, Website-Text, Wirtschaftskorrespondenz ...?
- Welche Zielgruppe möchten Sie ansprechen und welche Wirkung soll der Text haben?
- Können Sie mir Übersetzungen ähnlicher Texte von Ihnen aus der Vergangenheit zeigen?
- Arbeiten Sie mit Glossaren oder Terminologie-Datenbanken, in denen Ihr englisches Corporate Wording festgehalten ist?
- Gibt es weitere Hintergrundinformationen, die für mich relevant sein könnten?
Übersetzungen berechne ich auf Basis von Normzeilen des deutschen Ausgangstextes. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Soweit nicht anders vereinbart, liegen meine Zeilenpreise zwischen 1,60 EUR und 1,90 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Den genauen Preis für eine Deutsch-Englisch-Übersetzung kann ich erst nach näherem Betrachten des deutschen Ausgangstextes kalkulieren. Selbstverständlich behandle ich mir zugesandte Texte absolut vertraulich.
Meine Kalkulationen basieren auf Faktoren wie Länge, Schwierigkeit des Textes, Art der Übersetzung (zur Veröffentlichung bestimmt oder zu Informationszwecken) und gewünschtem Liefertermin.
Der Arbeitsaufwand für nicht editierbare Texte oder kreative Adaptionen wie Slogans, Werbetexte und PowerPoint-Präsentationen fällt jeweils sehr unterschiedlich aus, weswegen diese nicht nach Textumfang, sondern pro Arbeitsstunde berechnet werden.
Soweit nicht anders vereinbart, liegt mein Stundenhonorar zwischen 48 EUR und 70 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Zusätzliche Gebühren können bei Eilaufträgen oder bei Wochenend- und Feiertagsarbeit anfallen.
Selbstverständlich bewahre ich jederzeit absolutes Stillschweigen über alle Tatsachen und Inhalte, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für Sie bzw. im Rahmen einer Angebotserstellung bekannt werden.
Auf Ihren Wunsch können wir vor Vergabe des Auftrages gerne auch eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung/NDA über unsere Zusammenarbeit abschließen.